Arbeitsrechtliche Regelung des Urlaubsanspruchs
Auch als Auszubildender hast du einen Urlaubsanspruch. Wie viele Tage Urlaub du pro Jahr bekommst, steht in deinem Arbeitsvertrag. Arbeitsrechtlich stehen laut Jugendarbeitsschutzgesetz jedem Azubi unter 16 Jahren mindestens 30 Tage, jedem unter 17 Jahren 27 und jedem unter 18-Jährigen mindestens 25 Tage Urlaub zu. Bei Volljährigkeit gibt das Gesetz mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr vor. Der Urlaub muss pflichtgemäß genommen werden. Falls nicht alle Urlaubstage in Anspruch genommen wurden, können sie bis zum März des Folgejahres übertragen werden. Den Urlaub muss dein Arbeitgeber dir in mindestens zwei zusammenhängenden Wochen gewähren.
So berechnest du deinen Urlaub
Die Formulierung des Arbeitsvertrages ist dabei entscheidend, wie viel Urlaub du tatsächlich bekommst. Ist darin geregelt, dass du etwa 30 Arbeitstage Urlaub bekommst, sind damit Tage von Montag bis Freitag gemeint. Insgesamt hast du also sechs Wochen Urlaub. Wenn im Arbeitsvertrag jedoch festgelegt ist, dass du 30 Werktage Urlaub bekommst, dann bezieht sich das auf die Tage von Montag bis Samstag und du bekommst somit nur fünf komplette Wochen Urlaub zusammen. Mit einer einfachen Faustregel kannst du deinen Urlaub selbst ausrechnen: Teile einfach die Gesamtanzahl der Urlaubstage durch entweder die Anzahl der Werktage (sechs) oder der Arbeitstage (fünf). So weißt du genau, wie viele volle Wochen Urlaub du hast.
So beantragst und nimmst du deinen Urlaub
Du solltest deinen schriftlichen Antrag auf Urlaub frühzeitig stellen und deinen Wunschtermin darin angeben. Dein Urlaub muss dann genehmigt werden und erst anschließend kannst du ihn auch nehmen. Sprich am besten deinen Chef vorher an und frage nach, wann es optimal wäre, Urlaub zu nehmen, damit du nicht in einer Saison abwesend bist, wo er dich eigentlich braucht und viel zu tun ist. Wenn alles geklappt hat, kannst du dich entspannt mit deinem Cocktail unter die schattige Palme am Strand eines fernen Landes legen.
Weitere wichtige Hinweise
Falls du im Urlaub erkranken solltest, dann gehe unbedingt zum Arzt und schicke die Krankheitsbescheinigung an deinen Arbeitgeber. So können dir die Urlaubstage erstattet werden, an denen du krank warst. Im Urlaub wird dein Gehalt normal weitergezahlt, du darfst jedoch keiner anderen Arbeit nachgehen. Ausgenommen sind Neben- und Gelegenheitsjobs. Während der Probezeit hast du keinen Urlaub. Wenn sie vorbei ist bzw. nach den ersten sechs Monaten der Ausbildung kannst du alle Urlaubstage nehmen. Bis dahin sammeln sich die Urlaubstage jeweils um ein Zwölftel des Gesamturlaubs pro Monat an. Beginnst du deine Lehre im Herbst, könntest du dennoch schon eher Urlaub bekommen. Gerade in der Weihnachtszeit, wenn viele Betriebe schließen, musst du sogar deine Urlaubstage dann nehmen. Übrigens: Während der Schulphase solltest du deinen Urlaub lieber nicht nehmen, da dieser nur für die Zeit im Unternehmen zählt und du so dennoch in die Berufsschule müsstest. Wenn es allerdings nicht anders gehen sollte, kannst du dir die Urlaubstage, an denen du zur Schule musstest, eins zu eins gutschreiben lassen.