Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Um sich über Wasser zu halten, gehen die meisten Studenten deswegen einem Nebenjob nach. Doch halt! Hast du schon einmal darüber nachgedacht, deine Studienkosten steuerlich geltend zu machen? Wie du sogar von Vater Staat etwas zurückbekommen kannst, erklären wir dir hier.

1. Tipp: Steuererklärung machen!

Jeder Bundesbürger muss Steuern zahlen. Je mehr Geld man verdient, umso mehr Steuern fallen an. Doch jeder hat auch Ausgaben, und diese werden bei der Steuererklärung berücksichtigt. Dadurch kann am Ende die Steuersumme sogar geringer ausfallen. Das Studium ist eine Investition. Die Ausgaben, die du während der Zeit an deiner Uni hast, kannst du also in deiner Steuererklärung angeben und somit sogar beträchtliche Summen sparen. Diese Ausgaben werden als Werbungskosten bezeichnet. Das bedeutet, dass sie für den Erhalt bzw. den Erwerb von Einnahmen benötigt werden. Kosten, die während deines Studiums angefallen sind, kannst du somit als Werbungskosten ansetzen und sogar für die letzten vier Jahre angeben. Hier gibt es allerdings einige Bestimmungen: Für duale, Master- und Promotionsstudiengänge sowie für ein Studium der Rechtswissenschaften (nach dem 1. Staatsexamen) kannst du Ausgaben im Studium geltend machen. Auch bei einem Bachelorstudium kannst du Kosten ansetzen, wenn du vorher eine Berufsausbildung absolviert hast. Hier muss dein Studiengang aber zu dem Beruf passen, den du anstrebst.

2. Tipp: Werbungskosten anführen!

Als Werbungskosten kannst du folgende Ausgaben anführen: Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeits- bzw. Studienstätte, Reisen im Rahmen des Studiums, alle Arbeitsmittel, die du gekauft hast und für das Studium brauchst, dein Arbeitszimmer, Kosten, die dir im Rahmen von Bewerbungen entstanden sind, Ausgaben bei einem Umzug, Kosten der doppelten Haushaltsführung, Studiengebühren bzw. Semesterbeiträge, Kosten für Lernseminare und Nachhilfeunterricht, Bücher sowie Literatur, die für dein Studium nötig sind. Sammele unbedingt alle Belege und Nachweise bzw. Kassenzettel und bewahre sie sorgfältig auf.

3. Tipp: Sonderausgaben angeben!

Neben den Werbungskosten kannst du Sonderausgaben in deiner Steuererklärung ansetzen. Dazu zählen deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Haftpflichtversicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen bzw. Beiträge zur Riesterrente. Abziehen kannst du diese Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro jährlich. Diese Ausgaben werden nicht als Verlust angerechnet, sodass du bei deinen Einkünften nicht ins Minus kommen kannst.

4. Tipp: Steuererklärung abgeben!

Habe keine Angst vor der Steuererklärung. Diese zu erstellen, ist einfacher, als du denkst. Du kannst dir bei deinem zuständigen Finanzamt Vordrucke kostenlos abholen und diese ausfüllen oder du erstellst die Erklärung online mit ElsterFormular. Mit der Hilfefunktion wirst du einfach durch die Erklärung geleitet und kannst sie direkt über das Internet abschicken. Wenn du dir das dennoch nicht zutraust, kannst du dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder von einem Steuerberater beraten lassen. Informiere dich rechtzeitig über die jeweiligen Abgabefristen der Steuererklärung.

5. Tipp: Vorteile für die Zukunft sichern!

Nach Abschluss deines Studiums wirst du innerhalb kurzer Zeit voraussichtlich ein vergleichsweise hohes Bruttojahreseinkommen verdienen. Da kann es passieren, dass du einen Spitzensteuersatz zahlen musst. Wenn du rechtzeitig alle Register ziehst, kannst du bereits während deines Studiums steuerliche Vorteile und Förderungen für dich sichern, die du beim Berufseintritt geltend machen kannst. Eine Steuererklärung zu machen, lohnt sich also in jedem Fall.

Wichtig: Alle Angaben sind ohne Gewähr.

„Student und Steuern? Wie du bares Geld sparen kannst!"
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