Wenn du eine duale Ausbildung aufnimmst, bekommst du laut Berufsbildungsgesetz eine angemessene Vergütung. Wie hoch diese ist, hängt von mehreren Faktoren ab, wie zum Beispiel Branche, Unternehmen und Region. Wie viel du genau bekommst, wird in deinem Ausbildungsvertrag geregelt. Wir verraten dir jedoch noch viele weitere wichtige Punkte rund um dein Ausbildungsgehalt. Lies hier weiter …

Wie viel und was steht dir zu?

In den meisten Fällen verdienst du während einer dualen Ausbildung im dreistelligen Bereich und üblicherweise erhöht sich dein Ausbildungsgehalt jährlich, so steht es zumindest im Berufsbildungsgesetz. In vielen Wirtschaftsunternehmen richtet sich die Höhe der Vergütung nach vorgegebenen Tarifen: Wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften einen Tarifvertrag abgeschlossen haben. ist dein Ausbildungsgehalt daran gebunden. Wenn kein Tarifvertrag abgeschlossen wurde, dann muss – laut Bundesarbeitsgericht – dein Gehalt dennoch circa 80 Prozent des eigentlichen Tariflohns betragen. Am besten besprichst du dies mit deinem Ausbildungsunternehmen, bevor du den Ausbildungsvertrag abschließt. Falls dir das Unternehmen einen Wohnraum oder Nahrungsmittel zur Verfügung stellt, kann dies – wiederum laut Berufsbildungsgesetz – deinem Gehalt angerechnet werden. Mindestens ein Viertel deiner Ausbildungsvergütung musst du jedoch, abzüglich der Abgaben, in Geld bekommen, und zwar bis zum letzten Werktag eines Monats.

Was bedeuten Brutto und Netto?

Dein Gehalt ist immer in Bruttobeträgen angegeben. Hiervon werden dir vom Ausbildungsunternehmen Abgaben für Steuern und Sozialversicherung abgezogen. Dazu gehören Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge und Renten-, Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Der Restbetrag ist dein Nettogehalt und dieses bekommst du überwiesen. Deinen Anteil der Steuern und Abgaben übernimmt das Unternehmen, wenn du 325 Euro und weniger Ausbildungsgehalt bekommst. Von Brutto gleich Netto spricht man, wenn keine Abgaben gezahlt werden.

Wann bekommst du eine Lohnfortzahlung?

Du bekommst während der Zeit deiner Ausbildung monatlich ein Nettogehalt. Wenn du im Urlaub oder bis zu sechs Wochen krank bist, bekommst du eine Lohnfortzahlung, also weiterhin dein normales Gehalt. Bei längerer Krankheit kommt die Krankenkasse dafür auf, allerdings in geringerem Maße. Das Unternehmen zahlt außerdem dein Gehalt für die Zeit, in der du an der Berufsschule bist, du Prüfungen absolvierst, deine Lehre außerhalb der eigentlichen Ausbildungsstätte durchführen musst, sowie in dem Fall, dass deine Ausbildung unverschuldet nicht fortgeführt werden kann. Im letzteren Fall zahlt dein Betrieb ebenfalls bis zu sechs Wochen lang. Diese Bestimmungen sind im Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Welche Extras kannst du bekommen?

Das Ausbildungsunternehmen kann freiwillig oder als Folge einer Abmachung mit den Gewerkschaften bzw. Arbeitgeberverbänden zusätzliche Zahlungen tätigen. So kannst du beispielsweise Ende des Jahres Weihnachtsgeld, in der Feriensaison Urlaubsgeld oder darüber hinaus vermögenswirksame Leistungen erhalten. Vermögenswirksame Leistungen sind Geldanlagen, wie betriebliche Altersvorsorgen oder Bausparverträge, die vom Unternehmen für dich gänzlich oder zum Teil abgeführt und angehäuft werden. In vielen Fällen bekommst du vom Staat noch eine Prämie dazu.

Was, wenn dein Gehalt nicht reicht?

Für den Fall, dass deine Ausbildungsvergütung nicht für deinen Lebensunterhalt ausreicht, hast du die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Wenn sie dir gewährt wird, kannst du zusätzlich Wohngeld oder Mietbeihilfe bekommen. Deine Eltern bekommen für dich – bis du 25 Jahre alt bist und solange du dich in der Ausbildung befindest – Kindergeld, welches sie dir auszahlen müssen, wenn du eine eigene Wohnung beziehst. Weiterhin müssen sie dich unterstützen, wenn ihr Gehalt zu hoch ist, um finanzielle Leistungen vom Staat zu erhalten.

„Wichtige Fakten zum Ausbildungsgehalt"
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