Dieses Thema ist vielleicht nicht das angenehmste, aber ein sehr wichtiges. Hier erfährst du, was du für Rechte hast, wenn du dein Ausbildungsverhältnis beenden möchtest, falls du dich im Betrieb nicht wohlfühlst oder dir der Beruf doch nicht liegt. Natürlich kann es auch vorkommen, dass du gekündigt wirst, falls du es echt verbockt hast – was dir aber hoffentlich nicht passiert. Dabei bestehen enorme Unterschiede zwischen Probezeit und Ausbildungszeit. Lies hier, worauf es ankommt …

Wenn du dich noch in der Probezeit befindest

Da die Probezeit dazu dient, dass sich Azubi und Betrieb kennenlernen und sich bewähren können, greifen während dieser Periode Sonderkündigungsrechte. Diese sind im Berufsbildungsgesetz geregelt. Hiernach gilt, dass das Ausbildungsverhältnis ohne Kündigungsfrist jeweils von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen aufgehoben werden kann. Natürlich geht das nur in schriftlicher Form, ist aber eben von heute auf morgen möglich.

Wenn du dich in der regulären Ausbildungszeit befindest

Hast du die Probezeit überstanden, ändert sich die Gesetzeslage und eine Kündigung kann auf verschiedene Weise stattfinden. Es gibt dabei drei Möglichkeiten: die fristlose Kündigung, die ordentliche Kündigung und den Aufhebungsvertrag. Bei allen drei Arten muss die Kündigung jeweils in schriftlicher Form erfolgen. Eine fristlose Kündigung kann von beiden Parteien gefordert werden, wenn ein gravierender Gesetzesverstoß vorliegt. Ein solcher besteht zum Beispiel darin, dass du als Azubi misshandelt wirst, etwa durch Beleidigungen, Diskriminierung oder körperliche Angriffe. Dein Ausbildungsunternehmen kann dich kündigen, wenn du klaust oder wiederholt willentlich und unentschuldigt von der Arbeit bzw. der Schule fernbleibst. Vor der Kündigung bekommst du eine Abmahnung und hast eine letzte Gelegenheit, zu beweisen, dass du dich bessern willst. Ungültig ist die fristlose Kündigung, wenn der Ausbildungsbetrieb zwei Wochen wartet, bis er den Azubi kündigt, obwohl bekannt war, dass dieser Mist gebaut hat.

Ordentliche Kündigung vs. Aufhebungsvertrag

Wenn du feststellen solltest, dass du einfach nicht zum Betrieb bzw. Beruf passt oder umgekehrt, dann kannst du kündigen. Allerdings musst du hier eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Ein Aufhebungsvertrag lohnt sich, wenn der Azubi seinen Ausbildungsplatz ändern möchte oder einen anderen Beruf lernen will. Hierzu muss der Arbeitgeber sein Einverständnis geben. Dann trefft ihr eine Vereinbarung über die Aufhebung des Ausbildungsverhältnisses.

Eine Kündigung will gut überlegt sein

Bedenke, dass du dich rechtzeitig um einen neuen Ausbildungsplatz bemühst, wenn du kündigen willst. Lass dich lieber vorher noch einmal beraten und suche gegebenenfalls nach Alternativen, bevor du den endgültigen Schritt gehst. Meist hilft ein Feedback-Gespräch mit dem Ausbilder, deinen Lehrkräften oder auch mit dem Betriebsrat deines Unternehmens. Schöpfe zunächst alle Optionen aus und suche auch das Gespräch mit deiner zuständigen Kammer oder einem Berater der Agentur für Arbeit in deiner Region.

„Was du über Kündigung in Probe- und Lehrzeit wissen solltest"
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